Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit einer Lebensversicherung
Wer eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, kann unter bestimmten Bedingungen von steuerlichen Vorteilen profitieren. Es ist jedoch entscheidend, welche Art von Lebensversicherung vorliegt und wann der Vertrag abgeschlossen wurde. Nur bestimmte Policen sind in der Steuererklärung absetzbar – etwa kapitalbildende Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, oder Risikolebensversicherungen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wichtig ist die Trennung zwischen Alt- und Neuverträgen. Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, können mit ihren Beiträgen unter bestimmten Bedingungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Verträge, die ab dem 1. Januar 2005 geschlossen wurden, fallen unter die neuen steuerlichen Regelungen und können nicht mehr in der gleichen Weise abgesetzt werden. Hier kommt es darauf an, wie die Auszahlung erfolgt und ob sie steuerpflichtig ist.
Sonderausgabenabzug bei Altverträgen
Kapitalbildende Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, genießen steuerlichen Bestandsschutz. Diese Policen dürfen weiterhin steuerlich berücksichtigt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Vertrag muss eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren haben.
- Die Auszahlung erfolgt frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres (für Verträge ab 2012: 62. Lebensjahr).
In diesem Fall können die Beiträge im Rahmen des Höchstbetrags für Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag beträgt aktuell 1.900 Euro für Angestellte und 2.800 Euro für Selbstständige – allerdings nur, wenn dieser Betrag nicht bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft ist.
Neuere Verträge: Ab 2005 abgeschlossene Lebensversicherungen
Bei Verträgen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, können die Beiträge in der Regel nicht mehr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Dafür ist jedoch oft die Auszahlung steuerlich begünstigt – vorausgesetzt, auch hier werden bestimmte Bedingungen erfüllt:
- Der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre.
- Mindestens 50 Prozent des eingezahlten Kapitals werden als Todesfallschutz abgesichert.
- Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung und nicht in Raten.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird lediglich die Hälfte des Ertragsanteils besteuert. Das bedeutet: Nicht die gesamte Auszahlung, sondern nur der Gewinn – und auch dieser nur zur Hälfte.
Risikolebensversicherung: Günstig in der Steuererklärung
Auch reine Risikolebensversicherungen können steuerlich relevant sein. Da es sich hierbei um reine Absicherungen des Todesfallrisikos handelt, werden die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen behandelt. Das bedeutet, sie sind – ebenso wie Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherungen – grundsätzlich im Rahmen des Höchstbetrags abziehbar.
Hier fällt der steuerliche Vorteil vor allem dann ins Gewicht, wenn die Höchstbeträge noch nicht durch andere Versicherungen ausgeschöpft sind. Wichtig: Die Police muss auf den eigenen Namen laufen und selbst gezahlt werden.
In diesem Zusammenhang sollte in der Lebensversicherung Steuererklärung genau dokumentiert werden, um welchen Vertragstyp es sich handelt, da Finanzämter hier teils sehr genau prüfen.
Auszahlung versteuern oder steuerfrei kassieren?
Die steuerliche Behandlung der Auszahlung hängt stark vom Vertragsabschluss und der Auszahlungsgestaltung ab. Bei Altverträgen (vor 2005) ist die Auszahlung steuerfrei, sofern die genannten Bedingungen eingehalten wurden. Bei Neuverträgen wird nur der Ertragsanteil versteuert, wenn die Voraussetzungen für die Steuervergünstigung erfüllt sind.
Wird die Auszahlung hingegen in Form von monatlichen Rentenzahlungen gewählt, greift die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung. Dabei wird ein fester Prozentsatz des Rentenbetrags – abhängig vom Alter bei Rentenbeginn – als steuerpflichtiger Anteil angesetzt. Je älter der Versicherte bei Beginn der Rentenzahlung ist, desto geringer fällt dieser steuerpflichtige Anteil aus.
Steuertipps zur optimalen Nutzung der Lebensversicherung
- Vertragsunterlagen vollständig aufbewahren: Für die steuerliche Anerkennung verlangt das Finanzamt detaillierte Nachweise. Dazu gehören der Versicherungsvertrag, Beitragsübersichten, Bescheinigungen des Versicherers über gezahlte Beiträge sowie eventuell Schreiben zur steuerlichen Relevanz des Vertrags.
- Jährliche Beitragssummen im Blick behalten: Nur wenn der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft ist, lohnt sich der Eintrag der Lebensversicherung in der Steuererklärung.
- Kombination mit anderen Versicherungen prüfen: Lebensversicherungen, die mit Berufsunfähigkeitsversicherungen kombiniert sind, können ggf. steuerlich anders behandelt werden. Auch hier entscheidet die genaue Vertragsgestaltung.
- Steuerberater konsultieren bei Unsicherheit: Da es eine Vielzahl von individuellen Konstellationen gibt, ist bei Unklarheiten der Gang zum Steuerberater ratsam – besonders wenn es um hohe Vertragswerte oder komplexe Auszahlungspläne geht.
Fazit: Lebensversicherung clever in der Steuererklärung nutzen
Lebensversicherungen können – je nach Vertragsart und -zeitpunkt – erhebliche steuerliche Vorteile bieten. Während ältere kapitalbildende Verträge oft als Sonderausgaben absetzbar sind, profitieren neuere Policen vor allem durch die steuerlich günstige Auszahlung. Wichtig ist die korrekte Einordnung und Dokumentation in der Steuererklärung. Wer seine Verträge genau prüft und optimal einsetzt, kann sich auf eine spürbare steuerliche Entlastung freuen.